Der RCC, das Referat Recht und Ordnung und die Polizei weißen darauf hin, dass zum
diesjährigen Lichterzug mobile Beschallungsanlagen (rollende Diskotheken) am
Zugweg und auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht mitgeführt oder betrieben
werden dürfen. Davon ausgenommen sind handtragbare Geräte. Im Rahmen des
Sicherheitskonzeptes ist diese Maßnahme vom Veranstalter und den beteiligten
Behörden beschlossen worden, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu
können.
Das RCC bittet alle
Besucher diesen Hinweis zu beachten um die größtmögliche Sicherheit zu
gewährleisten.