Freitag, 22. Januar 2016

Mobile Beschallungsanlagen nicht gestattet

Der RCC, das Ordnungsamt und die Polizei weißt darauf hin, dass zum diesjährigen Lichterzug mobile Beschallungsanlagen (rollende Diskotheken) am Zugweg und auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht mitgeführt oder betrieben werden dürfen.

Davon ausgenommen sind handtragbare Geräte. Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ist diese Maßnahme vom Veranstalter und den beteiligten Behörden beschlossen worden, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.

Das RCC bittet alle Besucher diesen Hinweis zu beachten um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.