Der RCC, das Ordnungsamt und die Polizei weißt darauf hin, dass zum
diesjährigen Lichterzug mobile Beschallungsanlagen (rollende
Diskotheken) am Zugweg und auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht
mitgeführt oder betrieben werden dürfen.
Davon ausgenommen sind
handtragbare Geräte. Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ist diese
Maßnahme vom Veranstalter und den beteiligten Behörden beschlossen
worden, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.
Das RCC bittet alle Besucher diesen Hinweis zu beachten um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.