Dienstag, 6. Januar 2015

Neuerungen zum Lichterzug

Der RCC, das Referat Recht und Ordnung und die Polizei weißen darauf hin, dass zum diesjährigen Lichterzug mobile Beschallungsanlagen (rollende Diskotheken) am Zugweg und auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht mitgeführt oder betrieben werden dürfen. Davon ausgenommen sind handtragbare Geräte. Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ist diese Maßnahme vom Veranstalter und den beteiligten Behörden beschlossen worden, um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.
 
 Das RCC bittet alle Besucher diesen Hinweis zu beachten um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.